Kennzeichnung der Ausweise bis 2008
Vor der Saison 2009 mussten deutsche Golfclubs auf dem jeweiligen DGV-Ausweis eines Golfers angeben, ob der Golfer auf seiner Heimatanlage ein volles oder ein eingeschränktes Spielrecht besitzt.
Ein volles Spielrecht wurde seinerzeit mit dem Kürzel „vS“ mitten auf dem Clubausweis vermerkt. Ein eingeschränktes Spielrecht ebenso mitten auf dem Ausweis durch die Buchstabenkombination „eS“. Unter „eingeschränktes Spielrecht“ fielen alle Golfspieler dieses Clubs, die ein in irgendeiner Form eingeschränktes Spielrecht auf der Heimatanlage besaßen. Dies ging schnell, beispielsweise wenn man nur ein Spielrecht „nur wochentags“ oder „nur zu bestimmten Spiel(Uhr-)zeiten“ besaß. Ebenfalls darunter fielen Fernmitgliedschaften, auch Greenfeemitgliedschaft genannt. Hier darf der Golfer auch auf seiner Heimatanlage nur unter Bezahlung eines Greenfees Golf spielen.
Probleme ergaben sich bei der Umsetzung dieser „Negativkennzeichnung“. Da alle Golfclubs vom Deutschen Golf Verband (DGV) quasi gezwungen wurden, an dieser Kennzeichnung teilzunehmen, sträubten sich immer mehr Golfclubs gegen die Kennzeichnung. Sie wollten selbst bestimmen, welches Spielrecht sie Golfern gaben. So liessen sie ihren Mitgliedern ein volles Spielrecht („vS“) auf die Ausweise drucken, obwohl die Golfer in Wirklichkeit auch auf dem Golfplatz des Heimatvereins nur gegen Greenfee Golf spielen durften.
Dies lag darin begründet, dass Golfer, die mit einem „eS“-Ausweis bei anderen Golfclubs als dem Heimatverein gegen Greenfee Golf spielen wollten, in bestimmten Regionen Deutschlands (rund um Frankfurt und im Süden Deutschlands) teilweise mit empfindlichen Greenfee-Aufschlägen zu kämpfen hatten. Das wollten etliche Golfplatzbetreiber ihren Mitgliedern natürlich ersparen. So erteilten sie ihren Mitgliedern nach außen hin offiziell ein volles Spielrecht. Der Deutsche Golfverband als Kontrollinstanz konnte die Richtigkeit der Ausweiskennzeichnung nur sehr schwer nachvollziehen und die „Negativkennzeichnung“ erwies sich als äußerst unpraktikabel.
Kennzeichung der DGV-Ausweise ab 2009
Aber man wäre nicht in Deutschland, wenn den Offiziellen des Verbandes nicht etwas Neues eingefallen wäre! Ab der Saison 2009 wurde also die beschriebene Negativkennzeichnung durch eine neue Positivkennzeichnung der DGV-Ausweise ersetzt. An der neuen Art der Ausweiskennzeichnung mussten die Golfclubs nun nicht mehr teilnehmen, sie konnten aber! Im Groben stellt sich die Freiwillige Kennzeichnung so dar:
Freiwillige Kennzeichnung 2009 bis 2016: Teil 1 – das „R“:
Nehmen Golfclubs nicht an der Kennzeichnung ihrer DGV-Ausweise teil, so erhalten alle Golfer dieses Clubs den altbekannten grünen DGV-Ausweis ohne irgendwelche Aufdrucke.
Entscheidet sich ein Golfclub aber an der Kennzeichnung der DGV-Ausweise ab 2009 teilzunehmen, so verpflichtet er sich dem Deutschen Golf Verband bestimmte Daten seiner Mitglieder zur Standortausweitung weiterzugeben. Der Hintergedanke ist dieser: aufgrund der Adressdaten der einzelnen Mitglieder eines Clubs soll herausgefunden werden, ob es sich um einen Golfer handelt, der seinen Wohnsitz in unmittelbarer Nähe seines Heimatclubs hat oder etwa in „gefährlicher Entfernung“ zu diesem Club wohnt. Vorbei ist es mit der freien Wahl des Heimatclubs! Nun soll man sich gefälligst einen Heimatclub in der Nähe seines Wohnsitzes suchen (warum auch immer …)!
Solange eine bestimmte Quote der Golfclub-Mitglieder des Golfclubs in unmittelbarer Nähe des Golfclubs wohnt, kann sich dieser Golfclub nun seit der Golfsaison 2009 das Kürzel „R“ auf den DGV-Ausweis in einem Hologramm drucken lassen.
Obskuritäten der Kennzeichnung
Ein kurzes Beispiel zeigt wie unsinnig diese Golfausweis-Kennzeichung in der Praxis ist: ein bekannter Golfclub aus der Eifel hat seinen Mitgliederstamm seit jeher aus der in einiger Entfernung gelegenen Stadt Köln bezogen. Dies lag nun schlicht und einfach daran, dass in der Eifel nun einmal nicht sehr viele Menschen wohnen und ein Großteil der lokalen Bevölkerung den Golfsport als elitär und nicht interessant empfindet. In Köln gibt es zahlreiche Golfinteressierte, die sehr gerne in diesem Club Mitglied sind und es sehr schätzen, am Wochenende eine Runde Golf fernab vom Großstadt-Streß in ruhigen Eifel zu spielen. Da die Stadt Köln nun aber in einer Entfernung von circa 110 Kilometern Entfernung zu diesem Golfclub liegt, gelten alle Mitglieder aus Köln als nicht regionale Mitglieder und der Golfclub ist seitens des DGV nicht berechtigt, das Kürzel „R“ auf seine Ausweise drucken zu lassen.
Gleiches gilt für Golfclubs aus touristischen Ballungsgebieten wie beispielsweise Urlaubsgebieten an der Nord- und Ostsee. Diese haben traditionell zahlreiche Mitglieder aus der Stammkundschaft der im Sommer anreisenden Touristen bezogen – dies soll nun bestraft werden (was für ein Quatsch!).
Ein weiterer Kritikpunkt der Golfclubs an der neuen „freiwilligen“ Kennzeichnung betrifft die Sicherung der Daten der einzelnen Golfclubmitglieder. Da diese nun dem Deutschen Golf Verband zu großen Teilen zur Verfügung gestellt werden müssen, um an der Kennzeichnung teilnehmen zu dürfen, befürchten die Golfclubs, dass die Daten ihrer Golfspieler an die Partnerunternehmen des DGV weitergegeben werden, damit diese die Golfer mit spezifischen Werbemaßnahmen angehen können. Gerade um diese Problematik wird in Golferkreisen heftig diskutiert und gestritten.
Freiwillige Kennzeichnung 2009 bis 2016: Teil 2 – das „vS“:
Während sich der erste Teil der Kennzeichnung zwischen 2009 und 2016 mit der gesamten Golfanlage beschäftigt (entweder die Golfanlage besteht aus lokalen Golfern oder eben nicht, der Einzelgolfer wird hierbei nicht berücksichtigt) beschäftigt sich der zweite Teil der freiwilligen Kennzeichnung nun wieder mit dem Spielrecht des einzelnen Golfers.
Ein volles Spielrecht im Golfclub führt wieder zu einem „vS“ im Hologramm – während ein eingeschränktes Spielrecht auf der Golfanlage nicht zum Tragen dieser Buchstabenkombination berechtigt. Natürlich kann gerade bei diesem Teil der Freiwilligen Kennzeichnung, genau wie bei der alten Kennzeichnung, wieder bei der Angabe des tatsächlichen Spielrechts geflunkert werden.
Jeder Golfplatzbetreiber sollte jedem Mitglied bei dem er es für richtig hält, ein volles Spielrecht auf seiner Anlage gewähren können. Das soll er tun können oder lassn, wie er möchte. Hier ist es unserer Meinung nach nicht Aufgabe des DGV, dies zu reglementieren und zu kontrollieren!
Vier verschiedenen Arten von Hologrammen und Buchstabenkürzeln auf DGV-Ausweisen:
Grüne DGV-Ausweise ohne Hologramm und ohne Buchstabenkombination:
- erhalten Golfer, die in Golfanlagen Mitglieder sind und deren Golfanlage NICHT an der Freiwilligen Kennzeichnung des DGV zwischen 2009 und 2016 teilnehmen. Aus diesem Ausweis ist NICHT zu erkennen, ob der Golfclub eine regionale Mitgliederstruktur besitzt und ob das Mitglied ein volles oder eingeschränktes Spielrecht besitzt.
Grüne DGV-Ausweise mit einem silbernen Hologramm:
- „R“ erhalten Golfer, deren Inhaber entweder in einem Golfclub mit einer regionalen Mitgliederstruktur („R“) Mitglied ist, aber kein volles Spielrecht besitzen, oder
- „vS“ wenn der Golfclub keine regionale Mitgliederstruktur beim DGV vorweisen kann, aber ein volles Spielrecht („vS“) besitzt
Grüne DGV-Ausweise mit einem goldenen Hologramm:
- „RvS“ Ideal-Golfer! Er besitzt ein volles Spielrecht („vS“) auf seiner Heimatanlage und war auch noch so frei, sich in einem Golfclub in seiner Nähe anzumelden, der an der Kennzeichnung teilnimmt.
Welche Auswirkungen hatte die Kennzeichnung von 2009 auf das Golfspiel?
Während sich einige Landes-Golfverbände geschlossen gegen diese Kennzeichnung aus einem der zahlreichen Gründen entschieden haben, nehmen andere Clubs an der Freiwilligen Kennzeichnung teil.
Nur ein Bruchteil der teilnehmenden Golfclubs nahm die Kennzeichnung der DGV-Ausweise als Grundlage, um die eigene Greenfee Politik dahingehend anzupassen. Golfer mit einem „besseren“ Ausweis (respektive silbernes Hologramm mit „R“ oder „vS“ sollten weniger Greenfee bezahlen müssen, als Golfer mit einem vermeindlich „billigen“ DGV-Ausweis ohne Kennzeichnung!
Dies hat mehrere Gründe:
Der wichtigste Grund ist natürlich der, dass manche Clubs gar nicht an der Ausweiskennzeichnung teilnahmen und dann im schlimmsten Fall auch viele voll zahlende Mitglieder vond er Greenfee Differenzierung betroffen wären. Es sollte ja die „Billiggolfer“ treffen.
Auch an den DGV Golfclubs ist die Wirtschaftskrise 2009 nicht tatenlos vorübergegangen. Golfclubs sind zum großen Teil mittelständische Wirtschaftsbetriebe, die auf die Einnahmen wie das Greenfee von Gastspielern, angewiesen sind. In Zeiten der Wirtschaftskrise hatten viele Clubs zudem einen Verlust an Stammmitgliedern zu beklagen und die Einnahmen werden eng …
Die Konkurrenzsituation unter den deutschen Golfclubs nahm und nimmt von Jahr zu Jahr zu. Inzwischen gibt es hierzulande an die 800 Golfclubs, die sich um die Greenfeespieler reissen. Sollte in diesen harten Zeiten ein Golfer von einem Clubsekretariat als Golfer mit einem „falschen“ DGV-Ausweis abgewiesen werden, so kann man als Golfer im Umkreis von zumeist wenigen Kilometern zahlreiche Golfclubs finden, die sich über jeden Gastspieler freuen und diesen mit weit aufgerissen Armen empfangn. Immerhin bringt ein Greenfeespieler nicht nur Greenfee, sondern kehrt im Idealfall nach der Runde noch ins Clubhaus ein und sorgt hier für weiteren Umsatz oder braucht noch etwas im Proshop.
Golf-Vergleich-Umfrage 2013 unter deutschen Golfclubs
Bei einer groß angelegten Umfrage des golf-vergleich.de unter 718 deutschen Golfclubs im Jahr 2013 führte zu dem Ergebnis, dass 76,68 % aller deutschen Clubs keinerlei Unterschiede in den Sekretariaten machten was die Clubausweise und deren Kennzeichnung betraf. Von 718 Clubs gewährten 716 Clubs den Golfern ohne Hologramm auf dem Clubausweis ein Golfspiel gegen Greenfee.
Einige Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, die sich auch gegen die Kennzeichnung wehrten, machten geschlossen keine Unterschiede bzgl. der Greenfee Preise und nahmen für den Golfer exakt das gleiche Greenfee. In Berlin & Brandenburg nahmen 90,58 %, in Schleswig-Holstein und Hamburg 87,14 % sowie Niedersachsen & Bremen 83,54 % einfach das reguläre Greenfee.
Die meisten Bundesländer waren etwas zerrissener: Bayern: 70,8 % aller befragten Clubs machten keine Unterschiede zwischen Ausweisen mit oder ohne Hologramm, also machten sogut wie keine Unterscheidungen der Greenfee-Preise. Nur 29,1 % der elitäreren Clubs verlangten ein höheres Greenfee, wenn das silberne oder goldene Hologramm auf dem Ausweis fehlte. Baden-Württemberg hatte mit 74,12 % regulärem Greenfee vergleichbare Ergebnisse wie Bayern.
In Hessen, NRW und Sachsen, Sachsen-Anhalt & Thüringen machte der Großteil der Clubs (68/69 % der Clubs) überhaupt keine Unterschiede zwischen den Clubausweisen. Schlusslicht war Rheinland-Pfalz und das Saarland. Aber hier nahmen auch noch etwas mehr als die Hälfte der Clubs gar keinen Greenfee-Zuschlag. Hier waren allerdings die zu zahlenden Zuschläge mit bis zu 20 € on Top die höchsten.
In allen anderen Bundesländern lagen die Greenfee-Erhöhungen zwischen 7,50 € und 16,50 € pro Runde, WENN DENN ein Zuschlag zu zahlen war. Durchschnittlich lag dieser Zuschlag bundesweit bei 12,88 € pro Runde mehr. Die durchschnittlichen Greenfee-Preisen lagen im Umfragezeitraum 2013 wochentags bei 50,61 € und am Wochenende 60,71 €.
Meine persönliche Sicht auf die Dinge
Ich bin übrigens seit vielen Jahren Fernmitglied in einem DGV-Golfclub. Zunächst hatte ich einen DGV-Ausweis mit eingeschränktem Spielrecht („eS“). In der Saison 2014 hatte ich dann einen einfachen grünen DGV-Ausweis ohne ein Holgramm. Freunde rieten mir immer davon ab. („schwarze Listen“, „da kommst du nicht auf die Plätze“ und so in der Art) Ich spiele pro Jahr in etwa 30 Runden auf verschiedensten Plätzen in der Hamburger Region, da ich es langweilig finde immer den gleichen Platz zu spielen und ich gar nicht weiß, wo ich in fünf Jahren beruflich sein werde und ich dann nicht einer teuren Club-Einlage hinterher rennen möchte!
Bis heute hat sich jeder Golfclub über mich gefreut und mich gerne spielen lassen. Ich freue mich ja fast schon auf den ersten Club, der mir mehr Greenfee abverlangen möchte, da ich mich schon jetzt auf eine angeregte und interessante Diskussion mit dem Sekretariat oder besser noch der Geschäftsführung dieses Golfclubs freue, aber dies ist bis heute noch nicht passiert.